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Tauchen & Meer

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Tauchtauglichkeit

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Tauchtauglichkeit

Vor der Teil­nahme an einem Tauch­kurs, auch im Schwimm­bad, müssen wir sicher sein, daß keine gesundheitlichen Prob­leme vor­liegen, die das Tauchen nicht zulassen. Manche Er­kran­kungen können das Tauchen generell aus­schließen, zum Beispiel Epilepsie, bei anderen wie Diabetes oder Heu­schnupfen muß ein Arzt abwägen, ob im konkreten Fall getaucht werden darf. Je nach Art des Kurses muß Level A oder B vorliegen.

Level A: Selbstauskunft
Für Tauch­kurse, die ausschließlich im Schwimm­bad statt­finden, zum Bei­spiel Schnupper­tauchen, reicht diese Stufe aus. Füllen sie dazu bitte ehrlich und sorg­fältig das Formular "Erklär­ung zum Gesund­heits­zu­stand" (PDF) aus. Haben sie auf alle kleinen Zeilen ein "nein" schreiben können? Dann bringen sie das For­mu­lar bitte unter­schrieben zum Kurs mit. Haben sie irgendwo mit "ja" ge­ant­wortet oder waren sie sich nicht sicher? Dann brauchen wir auch für Aktivitäten im Schwimmbad eine ärzt­liche Be­scheini­gung wie unter Level B beschrieben.
Download der Erklärung zum Gesundheitszustand (PDF)

Level B: Ärztliche Untersuchung
Wenn ihr Tauch­kurs Frei­wasser-Tauch­gänge beinhaltet oder sie nicht alle Fragen der Selbst­auskunft mit "nein" be­ant­worten können, benötigen wir vor dem ersten prak­tischen Termin ein ärzt­liches Attest, aus dem die gesund­heitliche Eignung für das Tauchen zweifelsfrei hervorgeht.

In Deutsch­land kann jeder Arzt, also zum Beispiel auch ihr Haus­arzt, eine solche Be­scheini­gung ausstellen. (Der bescheini­gende Arzt darf jedoch nicht der Teil­nehmer selbst sein.) In Trier und Um­gebung gibt es zwei Ärzte, die auch selbst Taucher sind und sich in der Tauch­medizin besonders gut aus­kennen:

  • Dr. med. Harald Reusch
    Saarstraße 16, 54290 Trier, Tel. (0651) 74151
  • Dr. med. Wolfgang Hupe
    Brückenstraße 10, 54298 Welschbillig, Tel. (06506) 525

Wenn sie zu einem anderen Arzt gehen, nehmen sie am besten einen Aus­druck des For­mulars (PDF) mit, da nicht in allen Arzt­praxen ge­eig­nete For­mulare vorhanden sind. Wenn keine be­son­deren Unter­suchungen not­wendig sind, sollten die Kosten unter 100,- Euro liegen, die im Regel­fall nicht von der Kranken­kasse über­nommen werden. Die Unter­suchung muß alle 2 Jahre wieder­holt werden, ab einem Alter von 40 Jahren jedes Jahr.
Download des Formulars "Ärztliches Attest" (PDF)

Die Teil­nahme an Kurs­aktivi­täten im Wasser (auch im Schwimm­bad) ist nur mög­lich, wenn ein den obigen Richtlinien entsprechender Nach­weis schrift­lich vorliegt. Aus­nah­men sind nicht mög­lich.

Weiterführende Links
Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM)
Tauchersprechstunde Dr. Klingmann
Liste der Kontraindikationen Tauchen

 

 
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