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Tauchtauglichkeit
Vor der Teilnahme an einem Tauchkurs, auch im Schwimmbad, müssen wir sicher sein, daß keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die das Tauchen nicht zulassen. Manche Erkrankungen können das Tauchen generell ausschließen, zum Beispiel Epilepsie, bei anderen wie Diabetes oder Heuschnupfen muß ein Arzt abwägen, ob im konkreten Fall getaucht werden darf. Je nach Art des Kurses muß Level A oder B vorliegen.
Level A: Selbstauskunft
Für Tauchkurse, die ausschließlich im Schwimmbad stattfinden, zum Beispiel Schnuppertauchen, reicht diese Stufe aus. Füllen sie dazu bitte ehrlich und sorgfältig das Formular "Erklärung zum Gesundheitszustand" (PDF) aus. Haben sie auf alle kleinen Zeilen ein "nein" schreiben können? Dann bringen sie das Formular bitte unterschrieben zum Kurs mit. Haben sie irgendwo mit "ja" geantwortet oder waren sie sich nicht sicher? Dann brauchen wir auch für Aktivitäten im Schwimmbad eine ärztliche Bescheinigung wie unter Level B beschrieben.
Download der Erklärung zum Gesundheitszustand (PDF)
Level B: Ärztliche Untersuchung
Wenn ihr Tauchkurs Freiwasser-Tauchgänge beinhaltet oder sie nicht alle Fragen der Selbstauskunft mit "nein" beantworten können, benötigen wir vor dem ersten praktischen Termin ein ärztliches Attest, aus dem die gesundheitliche Eignung für das Tauchen zweifelsfrei hervorgeht.
In Deutschland kann jeder Arzt, also zum Beispiel auch ihr Hausarzt, eine solche Bescheinigung ausstellen. (Der bescheinigende Arzt darf jedoch nicht der Teilnehmer selbst sein.) In Trier und Umgebung gibt es zwei Ärzte, die auch selbst Taucher sind und sich in der Tauchmedizin besonders gut auskennen:
- Dr. med. Harald Reusch
Saarstraße 16, 54290 Trier, Tel. (0651) 74151
- Dr. med. Wolfgang Hupe
Brückenstraße 10, 54298 Welschbillig, Tel. (06506) 525
Wenn sie zu einem anderen Arzt gehen, nehmen sie am besten einen Ausdruck des Formulars (PDF) mit, da nicht in allen Arztpraxen geeignete Formulare vorhanden sind. Wenn keine besonderen Untersuchungen notwendig sind, sollten die Kosten unter 100,- Euro liegen, die im Regelfall nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Die Untersuchung muß alle 2 Jahre wiederholt werden, ab einem Alter von 40 Jahren jedes Jahr.
Download des Formulars "Ärztliches Attest" (PDF)
Die Teilnahme an Kursaktivitäten im Wasser (auch im Schwimmbad) ist nur möglich, wenn ein den obigen Richtlinien entsprechender Nachweis schriftlich vorliegt. Ausnahmen sind nicht möglich.
Weiterführende Links
Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM)
Tauchersprechstunde Dr. Klingmann
Liste der Kontraindikationen Tauchen
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