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Tauchtauglichkeit
Vor der Teilnahme an einem Tauchkurs mußt Du Dir darüber im Klaren sein, ob Dein Gesundheitszustand dies zuläßt. Zu diesem Zweck kannst Du mit einer Checkliste durchgehen, ob Du fit zum Tauchen bist und dies auf einem Formular (PDF) bestätigen. Im Zweifelsfall, das heißt wenn Du auf der ersten Seite nicht alle Fragen wahrheitsgemäß mit Nein beantworten kannst, mußt Du einen Arzt aufsuchen und Dir von ihm nach einer Untersuchung eine "Tauchtauglichkeitsbescheinigung" (Seite 2) ausstellen lassen.
Eine tauchmedizinische Untersuchung dient dem selben Zweck wie eine seriöse Tauchausbildung: Risikoarmes Tauchen zu ermöglichen. Zwar ist Sporttauchen im Vergleich zu anderen Sportarten wenig unfallträchtig, aber wenn sich ein Zwischenfall ereignet, kann er ernste Folgen haben. Die tauchmedizinische Untersuchung ist folglich ein wichtiger Aspekt der Risikominimierung.
Die grundsätzlichen Forderungen für die Tauchtauglichkeit sind Leistungsvermögen, Selbständigkeit und die Fähigkeit, einem Partner im Notfall helfen zu können. Konkret darf ein Taucher unter anderem keine Krankheiten haben, die Bewußtlosigkeit, Desorientierung, Panikreaktionen oder Barotraumen verursachen können.
In Deutschland kann jeder Arzt, also auch Dein Hausarzt, eine solche Bescheinigung ausstellen. In Trier und Umgebung gibt es zwei Ärzte, die auch selbst Taucher sind und sich in der Tauchmedizin auskennen:
- Dr. med. Harald Reusch
Saarstraße 16, 54290 Trier, Tel. (0651) 74151
- Dr. med. Wolfgang Hupe
Brückenstraße 10, 54298 Welschbillig, Tel. (06506) 525
Die Teilnahme an Kursaktivitäten im Wasser (auch im Schwimmbad) ist nur möglich, wenn entweder die Seite 1 der "Erklärung zum Gesundheitszustand" unterschrieben und mit einem "Nein" neben jeder Krankheit vorliegt, oder eine uneingeschränkte Tauchtauglichkeit schriftlich von einem Arzt (der nicht der Kursteilnehmer selbst ist) attestiert wird.
"Erklärung zum Gesundheitszustand" (PDF)
Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM)
Untersuchungsrichtlinien der GTÜM
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